@Marcel-Klümper-0
Hallo Marcel,
unter Dachsanierung verstehe ich den Austausch der Eindeckung/Abdichtung, trifft das hier zu? GEG § 48 sagt dazu
"Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen eines Gebäudes Außenbauteile im Sinne der Anlage 7 erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, sind diese Maßnahmen so auszuführen, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten."
D.h. ohne Änderung der Eindeckung wäre auch eine reine Zwischensparrendämmung zulässig. Und falls der Dachraum nicht beheizt wird und die oberste Geschossdecke bereits gedämmt ist, ist die Dachfläche nicht teil der thermischen Hülle und eine Dämmung nicht notwendig.